Lebenslagen
     Notlagen
          1. Wirtschaftliche Not

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz im System der sozialen Sicherung. Sie soll Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, keine oder keine ausreichenden Ansprüche im Sozialversicherungssystem haben und die auch von Dritten keine Hilfe mehr erwarten können, ein würdiges Leben ermöglichen.

Bedürftige erwerbsfähige Personen können "Arbeitslosengeld II (VB)" beantragen.

Da durch die Sozialhilfe auch die Selbsthilfekräfte des Empfängers gestärkt werden sollen, umfasst die Sozialhilfe nicht nur Geld- oder Sachleistungen, sondern auch Beratungsangebote und persönliche Hilfen.

Die Sozialhilfe in Deutschland umfasst folgende Bereiche, die im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) näher festgeschrieben sind:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
    Sie deckt die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Energie und Ähnliches. In bestimmten Fällen (z.B. bei Alleinerziehenden) kann auch ein Mehrbedarf zugestanden werden. Ebenfalls von der Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst sind einmalige Leistungen (z.B. für die Erstausstattung des Haushalts, für Bekleidung oder für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder).
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Diese Grundsicherung ist eine Leistung für über 65-jährige Personen sowie für über 18-jährige Personen, die aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind. Die Höhe der Leistungen entspricht der Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • Hilfe zur Gesundheit
    Nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger sind Krankenversicherten gleichgestellt. Zuzahlungen (z.B. für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Praxisgebühr von 10 Euro im Vierteljahr) müssen sie im Rahmen der Belastungsgrenze erbringen.
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    Eingliederungshilfe wird als (teil)stationäre Hilfen (z.B. Werkstätten für behinderte Menschen) oder ambulante Hilfen (z.B. betreutes Wohnen) geleistet.
  • Hilfe zur Pflege
    Hilfen zur Pflege ergänzen die Leistungen aus der Pflegeversicherung und ersetzen die Pflegeversicherung für nicht pflegeversicherte Personen. Die Höhe ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    Diese Leistungen richten sich an Personen, die sich in besonders belastenden Lebensverhältnissen befinden, die auch mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind (z.B. drohende Obdachlosigkeit).
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
    Die Hilfe in anderen Lebenslagen setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen (z.B. Blindenhilfe, Übernahme von Bestattungskosten, Altenhilfe).

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um bestimmte Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe zu beziehen und wie Sie Unterstützung beantragen können, erfahren Sie in den einzelnen Verfahrensbeschreibungen.

Alles Wissenswerte rund um die Leistungen aus der Sozialhilfe finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.

Auch Ausländer, die sich im Inland aufhalten, haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII. Das gilt aber nur, sofern kein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht.