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Verbindliche Zolltarifauskunft

EINLEITUNG

Zölle, Verbrauchsteuern, Genehmigungen, Kontingente – alle Zollmaßnahmen hängen von der sogenannten Tarifierung ab.

Auskünfte über die Anwendung des Zollrechts kann jeder beantragen. Allerdings müssen Sie für eine verbindliche Auskunft die Aus- oder Einfuhr auch wirklich beabsichtigen, da die Zollbehörde ansonsten Ihren Antrag ablehnen muss.

Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist ein rechtsverbindlicher Nachweis, dass Ihre Ware in den Gemeinsamen Zolltarif der EU eingeordnet ist. Die in einem Code hinterlegten Angaben sind sechs Jahre gültig (nicht zu verwechseln mit dem jeweils veränderlichen Zollsatz). Dank verlässlicher Angaben können Sie schon vor dem Transport im Elektronischen Zolltarif (EZT) die Kosten berechnen und sich rechtzeitig die notwendigen Papiere beschaffen.

Für die Zollbehörden aller EU-Mitgliedstaaten ist das Dokument verbindlich. Zollstellen können allerdings einen Nachweis verlangen, dass tatsächlich die Waren aus- oder eingeführt werden, die in der vZTA beschrieben sind. Die Zollbeamten dürfen im Zweifelsfall auch Proben entnehmen, um ein Einreihungsgutachten anfertigen zu lassen.

Inhaber einer vZTA müssen bei der Zollabfertigung derzeit noch nicht auf das Dokument hinweisen (Änderung des Zollkodex in Vorbereitung). Ihr Spediteur sollte dies aber im eigenen Interesse tun, denn mit der vZTA kommt er schneller ans Ziel. Die nötigen Zollangaben sind für die Beamten anhand der Codenummer viel leichter zu ermitteln.

Unverbindliche Tarifauskünfte

Zur Zolltarifrecherche steht Ihnen das Internetportal auskunft.ezt-online.de zur Verfügung. Sie können sich mit Ihrer Anfrage auch an alle Zolldienststellen wenden. Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte jeweils unverbindlich sind.

ZUSTAENDIG

die Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalten (ZPLA)

VORAUSSETZUNG

Der Antrag muss sich auf eine tatsächlich beabsichtigte Ein- beziehungsweise Ausfuhr von Waren beziehen.

ABLAUF

Informieren Sie sich über das Antragsverfahren bereits im Vorfeld bei der Bundeszollverwaltung.

Besorgen Sie sich das Formular "Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft" bei der Bundeszollverwaltung ( Vordruck 0307). Füllen Sie es aus und stellen Sie die erforderlichen Muster und Nachweise zusammen.

Den Antrag nimmt jede Zollstelle entgegen, weitere Adressen finden Sie auf dem Antragsformular.

UNTERLAGEN

  • Warenmuster
  • Bilder
  • Zeichnungen
  • Beschreibungen (je nach Art der Ware)

KOSTEN

Für die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) entstehen Ihnen keine Gebühren oder Kosten.

Auslagen für besondere Maßnahmen wie Analysen oder Sachverständigengutachten oder die Warenrücksendung können Ihnen in Rechnung gestellt werden.

RECHTSGRUNDLAGE