Lebenslagen
     Arbeit und Beruf

5. Arbeitnehmer- und Personalvertretung

In den meisten Unternehmen der Privatwirtschaft und in den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltungen ist den Beschäftigten ein Mitspracherecht bei betrieblichen und innerdienstlichen Maßnahmen und Entscheidungen eingeräumt. Hierdurch soll unter anderem die gerechte Behandlung der Beschäftigten gewährleistet werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie qualifiziert, motiviert und eigenverantwortlich zur Leistungsfähigkeit und zum Erfolg ihres Unternehmens beziehungsweise ihrer Dienststelle beitragen.

Unterschiede zwischen privatem und öffentlichem Bereich ergeben sich aus der unterschiedlichen Zielsetzung. Die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen in Privatrechtsform ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), im Mitbestimmungsgesetz und im Drittelbeteiligungsgesetz geregelt. In den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltung sind nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder Personalvertretungen zu bilden. Für Richter und Soldaten bestehen Richter- und Soldatenvertretungen. Im Bereich der Kirchen sind Mitarbeitervertretungen nach kirchlichen Bestimmungen eingerichtet.

Zu den Hauptaufgaben der Vertretungen zählen neben der Beteiligung an konkreten Personalmaßnahmen Fragen in Bezug auf die

  • Ordnung im Betrieb oder der Dienststelle,
  • Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung (z.B. Verteilung der Arbeitszeit, Personalplanung, Richtlinien zur Auswahl von Personal),
  • Sozialeinrichtungen,
  • Zeiterfassung und
  • Leistungskontrolle.

Die wesentlichen Befugnisse und Aufgaben von Betriebsrat und Personalvertretung sind in den nachfolgenden Kapiteln in den Grundzügen dargestellt.