Lebenslagen

Zuwanderung

Mit dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) wurde mit Beginn des Jahres 2005 unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland der Bereich "Migration" grundlegend neu geregelt. Kernstück des Zuwanderungsgesetzes waren das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz ersetzt das Ausländergesetz von 1990. Es regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen. Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.

Das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Damit wurden wesentliche Ergänzungen am Zuwanderungsgesetz von 2004 vorgenommen. Zu erwähnen sind vor allem Regelungen zur Bekämpfung von Schein- und Zwangsehen, zur Stärkung der Inneren Sicherheit und zur Erleichterung des Zuzugs von Firmengründern, Maßnahmen zur Förderung der Integration sowie die Schaffung einer gesetzlichen Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen die neue Rechtslage noch nicht berücksichtigen. Eine Überarbeitung der gesamten Lebenslage "Zuwanderung" ist in Arbeit. Wir hoffen, Ihnen in Kürze aktuelle Informationen bieten zu können.

In unserem Themenkomplex "Zuwanderung" erläutern wir Ihnen die wichtigsten Regelungen des Zuwanderungsgesetzes und geben Ihnen grundlegende Informationen und Hinweise zu folgenden Themen:

Im Kapitel "Einreise und Aufenthalt (LL)" finden Sie die wesentlichen Informationen für einreisende Unionsbürger und Ausländer.

Die für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel (LL) haben wir im gleichnamigen Kapitel dargestellt:

  • Visum
  • befristete Aufenthaltserlaubnis
  • unbefristete Niederlassungserlaubnis
  • Sonderregelungen im Aufenthaltsrecht für türkische Assoziationsberechtigte

Das Kapitel "Aufenthaltszwecke (LL)" enthält Informationen zum veränderten Aufenthaltsrecht von Ausländern in Deutschland. Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecken (z.B. Ausbildung, Familiennachzug, humanitäre Gründe). Die Arbeitsmigration wird ebenfalls im Bereich des Aufenthaltsgesetzes geregelt.

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • besondere Aufenthaltsrechte

Im Kapitel "Förderung der Integration (LL)" erhalten Sie Hinweise zu den integrativen Maßnahmen, die das Aufenthaltsgesetz – teilweise zwingend – vorsieht. Die Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland wird durch ein staatliches Grundangebot (Sprach- und Orientierungskurs) gefördert.

Informationen zur Beendigung des Aufenthalts (LL) und zur Ausreisepflicht finden Sie im gleichlautenden Kapitel dieses Themenkomplexes.

Die einzelnen Bereiche werden jeweils für Ausländer, Unionsbürger und für Ausländer mit besonderen Aufenthaltsrechten erläutert.