Lebenslagen
     Opferschutz und Opferhilfe

1. Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen

Dieses Kapitel informiert Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten, sondern auch über den Schutz, der Ihnen sowohl als Opfer als auch als Zeuge zusteht.

Als Opfer einer Straftat sollten Sie sich zunächst an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. Sie haben das Recht, eine Anzeige und gegebenenfalls einen Strafantrag zu stellen. Näheres zum Vorgehen und zu den Möglichkeiten, die zu Ihrem Schutz getroffen werden können, erfahren Sie unter "Erste Schritte eines Opfers (LL)".

Nachdem Sie Ihre Anzeige eingereicht haben, leitet die Staatsanwaltschaft in der Regel ein Ermittlungsverfahren (LL) ein. Ziel dieses Verfahrens ist es zu klären, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Wenn Sie im Rahmen dieses Verfahrens von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung geladen werden, sind Sie verpflichtet, dieser Ladung Folge zu leisten. Sie haben jedoch das Recht, eine Begleitperson mitzubringen.

Wenn nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens feststeht, dass der Staatsanwalt ein Strafverfahren (LL) einleiten kann, kommt es zur Hauptverhandlung vor einem Strafgericht. Als Opfer einer Straftat sind Sie meist als Zeuge zur Verhandlung geladen. In diesem Kapitel informieren wir Sie, wie eine Zeugenvernehmung (LL) vor Gericht abläuft und welche Rechte und Pflichten Sie als Zeuge haben.

Falls Sie nicht von vornherein an der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht teilnehmen, haben Sie andere Möglichkeiten, sich am Verfahren zu beteiligen (z.B. durch eine Privat- oder Nebenklage). Genaue Informationen finden Sie unter "Beteiligung des Opfers am Verfahren (LL)".

Mithilfe eines Vermittlers können Sie im Laufe des gesamten Verfahrens über einen außergerichtlichen Ausgleich mit dem Täter bezüglich des Ihnen entstandenen Schadens verhandeln. Näheres erfahren Sie unter "Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) (LL)".

Adressen zahlreicher Anlauf- und Beratungsstellen (LL), die Sie als Opfer oder Zeuge einer Straftat individuell beraten können, finden Sie in Kapitel 6.

Allgemeine Informationen für Opfer von Straftaten enthält die sogenannte " Opferfibel" des Bundesministeriums der Justiz. Im Merkblatt der Polizei über " Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren" finden Sie Informationen über Rechte, die allen Verletzten und Geschädigten einer Straftat zustehen. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Broschüre " Opferschutz – Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" herausgegeben.